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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. Hambrecht
Fa. Hambrecht
1.Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der EDV Installation der Fa. Hambrecht als Auftragnehmerin. Abweichende Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Fa. Hambrecht bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Fa. Hambrecht maßgebend. Im Falle eines Angebots von der Fa. Hambrecht mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Abnahme genügt das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Fa. Hambrecht ist zu Teilleistungen berechtigt. Der Käufer hat dies anzunehmen.
3. Preise Unsere Preise sind grundsätzlich Nettopreise und gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab unserem Lager, jedoch ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten, die der Auftraggeber trägt. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug bar zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Fa. Hambrecht berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Lieferfrist Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens noch von 6 Wochen berechtigt. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5. Eigentumsvorbehalt Sämtliche von Fa.Hambrecht gelieferte Ware bleibt bis zur vollständige Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum.
6. Gewährleistung Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns erbrachten Installationen und Konfigurationsleistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihrem Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Aufgetretene Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ist uns ausreichende Zeit zu gewähren. Gelingt es innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung vorhandene Mängel zu beseitigen, kann die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Für Firmenkunden verjähren sich die Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt
7. Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Fa.Hambrecht als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Fa. Hambrecht haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
8.Erfüllungsort Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art ist Hamburg. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg.
3. Preise Unsere Preise sind grundsätzlich Nettopreise und gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab unserem Lager, jedoch ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten, die der Auftraggeber trägt. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug bar zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Fa. Hambrecht berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Lieferfrist Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens noch von 6 Wochen berechtigt. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5. Eigentumsvorbehalt Sämtliche von Fa.Hambrecht gelieferte Ware bleibt bis zur vollständige Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum.
6. Gewährleistung Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns erbrachten Installationen und Konfigurationsleistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihrem Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Aufgetretene Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ist uns ausreichende Zeit zu gewähren. Gelingt es innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung vorhandene Mängel zu beseitigen, kann die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Für Firmenkunden verjähren sich die Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt
7. Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Fa.Hambrecht als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Fa. Hambrecht haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
8.Erfüllungsort Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art ist Hamburg. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg.